Fahrschule Hänsel-Dittmer
Ausbildungsklassen
Ausbildungsklassen
Führerscheinklasse B oder BF17
Führerscheinklasse B oder BF17
Führerschein Klasse B (ab 18 Jahre) oder begleitendes Fahren (ab 17 Jahre)
Du willst Deinen Führerschein in Ratekau machen? Die Klasse B kann mit dem 17. oder 18. Lebensjahr erworben werden. Sie wird auf 15 Jahre befristet ausgestellt und ist die am häufigsten erteilte Fahrerlaubnis. Sie beinhaltet allerdings eine relativ komplizierte Anhängerregelung. Hier ergibt sich schnell, dass beim Ankuppeln eines Anhängers die Klasse BE erforderlich wird. Im Fall einer Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien. Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Ab 16½ Jahren darfst du mit der Ausbildung in der Klasse B für das ‚Begleitete Fahren ab 17‘ beginnen. Die Theorieprüfung kann 3 Monate und die Fahrprüfung 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Begleitperson ist eine oder mehrere bei Antragstellung benannte Person(en), die das 30. Lebensjahr vollendet haben und mind. 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind, sowie nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Die Begleitperson darf nicht begleiten, wenn sie 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insbesondere Drogen) steht.
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann man jetzt direkt in unserer Filiale stellen
Die Bearbeitung dauert in der Regel nur 1-2 Wochen, die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt dauert dagegen 2-4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung des PKW Führerscheins:
- gültigerLichtbildausweis
- aktuelles Lichtbild
- - Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Teilnahmebescheinigung über den 1.Hilfe Kurs
- Kosten der behördlichen Antragsgebühr (ca. 50€ - 70€)
- Fahrzeuge für die Klasse B
- PKW und kleine LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse darf immer mitgeführt werden
- Ist der Anhänger Schwerer als 750 kg zG! Darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 t zG. nicht übersteigen
Führerscheinklassen AM, A1, A2, A
Führerscheinklassen AM, A1, A2, A
Führerschein Klasse AM, A1 (ab 16 Jahre), A2 (ab 18 Jahre) oder A (ab 24 Jahre)
Du willst Deinen Motorradführerschein in Ratekau machen? Die Klasse A (unbeschränkt) wird auf 15 Jahre befristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 24. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit 18 Jahren die Klasse A (beschränkt) erworben werden. Wer nach zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchte,benötigt nur eine reduzierte parktische Fahrerlaubnisprüfung.(Prüfungsdauer:40 Minuten) und wer nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung.In diesen Fällen besteht keine Ausbildungspflicht.
Wer allerdings zwischen dem 23. und 24. Lebensjahr die Klasse A (beschränkt) erworben hat und das eine Jahr bis zum automatischen Aufstieg in die Klasse A (unbeschränkt) nicht abwarten möchte, kann durch eine praktische Ausbildung und Prüfung an seinem 24. Geburtstag die Klasse A (unbeschränkt) erwerben.
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann man jetzt direkt in unserer Filiale stellen Die Bearbeitung dauert in der Regel nur 1-2 Wochen, die Antragsstellung beim Straßenverkehrsramt dauert dagegen 2-4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf
Erteilung des Motorrad-Führerscheins:
- gültiger Personalausweis
- aktuelles Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Teilnahmebescheinigung über den Erste-Hilfe Kurs
- Kosten der behördlichen Antragsgebühr (ca. 50€)
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
- einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
Klasse BE ist unbefristet gültig
Einschluss:
-
Hinweise:
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, sofern Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen.
Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung ist in Schleswig-Holstein ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung. Sie wird von Uns der Fahrschule Hänsel-Dittmer angeboten und durchgeführt.
Vorgehensweise:
- Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung bei einer Fahrschule erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
- Die theoretische Mofaprüfung wird bei der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV Nord) abgelegt. Dort ist die Ausbildungsbescheinigung vorzulegen.
- Nach der bestandenen theoretischer Mofaprüfung stellt Ihnen die TÜV-Nord die Mofa-Prüfbescheinigung aus.
